Rechtsprechung
   BVerwG, 12.09.1973 - VII B 63.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2641
BVerwG, 12.09.1973 - VII B 63.73 (https://dejure.org/1973,2641)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1973 - VII B 63.73 (https://dejure.org/1973,2641)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1973 - VII B 63.73 (https://dejure.org/1973,2641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,2641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch des Mitglieds eines Gemeinderats auf Einsicht in Niederschriften des Gemeindesrats von nichtöffentlichen Sitzungen aus einer früheren Wahlperiode - Revisibilität von Landesrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1973 - VII B 63.73
    Der Senat kann es offenlassen, ob die Beschwerde überhaupt den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt, wonach in der Beschwerdeschrift die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt sein muß (vgl. dazu BVerwGE 13, 90).
  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1973 - VII B 63.73
    Eine Zulassung wegen Fragen des Landesrechts kommt daher nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 1, 19).
  • BVerwG, 12.10.1970 - VII B 18.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Recht des Bürgers auf

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1973 - VII B 63.73
    Daß das Landesrecht in der Auslegung des Berufungsgerichts gegen Bundesrecht verstieße, wird von der Beschwerde nicht geltend gemacht und ist auch nicht erkennbar (vgl. auch Beschluß des beschließenden Senats vom 12. Oktober 1970 - BVerwG VII B 18.69 - in DVBl. 1971, 512).
  • BFH, 23.03.1976 - VII R 67/73

    Formloser Bescheid - Einschränkung - Mündliche Bekanntgabe gegenüber Anwesenden -

    Gegen diese Entscheidung richtet sich die durch Beschluß des BFH vom 29. Mai 1974 VII B 63/73 zugelassene Revision des HZA.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht